INFINUS, FuBus Gruppe Info KANZLEI RENNER informiert

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BERLIN & BUNDESWEIT

INFINUS, FuBus Gruppe Überblick

Infinus AG Insolvenz:
Insolvenzverfahren eröffnet

rr/Berlin 06.05.2014 mehr

Infinus-Gruppe Verwertung:
Bieterverfahren für 36 Dresdner Immobilien hat begonnen

rr/Berlin 25.04.2014 mehr

Future Business KGaA und Infinus Marketing GmbH:
Eröffnung Insolvenzverfahren
rr/Berlin 01.04.2014 mehr

Infinus Financial Partner AG, Moritzburger Versicherungsmakler, Capital Business GmbH:
Eröffnung Insolvenzverfahren
rr/Berlin 01.04.2014 mehr

Prosavus AG: Insolvenz
rr/Berlin 01.04.2014 mehr

ecoConsort: Insolvenz
rr/Berlin 01.04.2014 mehr

InfinusAG:
Vertriebsaktivitäten eingestellt

rr/Berlin 31.03.2014 mehr

Infinus AG:
BaFin beantragt Insolvenz
rr/Berlin 07.03.2014 mehr


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Wir bieten Ihnen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts individuelle persönliche Betreuung und Vertretung bundesweit.
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Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut:
Insolvenzverfahren eröffnet
rr/Berlin 06.05.2014
Über das Vermögen der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (FDI), Poisentalstraße 75, 01705 Freital, eingetragen am Amtsgericht Dresden, HRB 21997, wurde am 06.05.2014 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Insolvenzsache wird von dem Amtsgericht Dresden unter dem AZ.: 531 IN 430/14 geführt, das zum Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Bruno M. Kübler von der Kanzlei Kübler in München bestellte.
Der Insolvenzverwalter der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (FDI), Rechtsanwalt Dr. Bruno M. Kübler, rief in einer Pressemitteilung auf, nicht selbstständig und vorab eigene Forderungsanmeldungen vorzunehmen, sondern stattdessen auf die Zusendung der Forderungsanmeldungsunterlagen abzuwarten, was voraussichtlich Ende des Monats Mai erfolgen wird.
Ferner teilte der Insolvenzverwalter der Infinus AG mit, dass nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen wahrscheinlich ist, dass die Infinus AG als Vertriebsgesellschaft gegenüber den Orderschuldverschreibungsgläubigern, Genussrechtsinhabern und Nachrangdarlehensgebern auf Schadensersatz zu haften habe, wenn sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Dresden bestätigen, dass einigen Managern des sogenannten FuBus-Konzerns Betrug, Kapitalanlagebetrug und Bilanzfälschung vorzuwerfen ist. Denn die Infinus AG vertrieb Orderschuldverschreibungen, Genussrechte und Nachrangdarlehen jener zum FuBus-Konzern gehörenden Gesellschaften Future Business KGaA, Prosavus AG und ecoConsort AG. Die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen müssten aber abgewartet werden, um abschließende Gewissheit zu erlangen. Die Insolvenzforderungen insbesondere im Rang des § 38 InsO sind in schriftlicher Form bis zum 26.06.2014 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Betroffenen Anlegern ist aufgrund der kurzen Frist unverzügliches Handeln dringend anzuraten. Betroffenen Anlegern ist insbesondere anzuraten ist, die Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht durch einen erfahrenen Rechtsanwalt anmelden zu lassen, um Fehler zu vermeiden, die für betroffenen Anspruchsinhaber rechtliche Nachteile mit sich bringen. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte dazu: „Möglicherweise ergibt sich aus dem Insolvenzverfahren, dass nicht genügend Masse vorhanden ist, um alle Forderungen zu bedienen. Deshalb sollten betroffene Anleger auch etwaige Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater oder Dritte können bestehen, wenn bei der Tätigung einer Geldanlage über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.“
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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Rechtsanwalt Ralf Renner bietet Hilfe für Inhaber von
- Orderschuldverschreibungen
- (Namens)genussrechte
- Nachrangdarlehen
oder anderer Produkte an:

1. Anmeldung Ihrer Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Die form- und fristgerechte Anmeldung der Ansprüche und Sicherungsrechte bei dem Insolvenzverwalter wahrt die Interessen Betroffener.
Doch auch auf die richtige rechtliche Begründung kommt es an. Dabei gilt es Fehler zu vermeiden, damit keine rechtlichen Nachteile entstehen. Denn möglicherweise können Betroffene, wenn die Voraussetzungen vorliegen, eine bevorzugte Befriedigung verlangen und müssen sich nicht mit einer möglicherweise geringen Verteilungsquote zufrieden geben. Dies sollte insbesondere von den Inhabern von Genussrechten und Nachrangdarlehen, die typischerweise eine Verlustbeteiligung trifft, berücksichtigt werden. Professionelle anwaltliche Hilfe vermeidet unnötige Fehler und verschafft Vorteile gegenüber anderen nachrangig Berechtigten.

2. Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatz- bzw. Rückabwicklungsansprüche gegen (zahlungsfähige) Verwantwortliche
Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater oder Dritte können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde.
Die Gerichte verlangen regelmäßig, dass ein Anlageberater gründlich, richtig und vollständig informiert. Die Gerichte sprechen geschädigten Anlegern, die über ihre Geldanlage falsch beraten wurden, zu, dass ihnen ihr Anlageberater oder Finanzdienstleister ihr eingesetztes Kapital und eventuelle Zinsverluste erstattet. Demgegenüber sind Anlageberater bzw. Finanzdienstleister die Anlageprodukte und etwaige daraus gezogene Vorteile zurückzugeben. Bei wirtschaftlicher Betrachtung entspricht das einer Rückabwicklung.
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Beratungsfehler
Aus jahrelanger alltäglicher Arbeit wissen wir, dass Anlageberatungen möglicherweise fehlerhaft sein können.
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs forderte in einer Entscheidung, dass Geldanlagen mit Verlustrisiken, die selbst bis zum Totalverlust führen könnten, in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen sind.
Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sichere Anlage bezeichnet, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das rechtliche Beanstandungen.
Unsere Mandanten treten an uns heran, wenn sie sich durch ihren Anlageberater getäuscht fühlen. Doch jeder Einzelfall liegt anders. Pauschale Lösungen verbieten sich. Betroffene sollten sich unverzüglich individuell beraten lassen, bevor Schadensersatzansprüche verjähren.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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Exkurs: Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut
Das Wertpapierhandelshaus Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (FDI), Amtsgericht Dresden, HRB 21997, wurde am 24.09.2002 in Dresden gegründet. Nach eigenen Angaben ist die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut mit den Lizenzen zur Anlage- und Abschlussvermittlung sowie Anlageberatung nach dem Kreditwesengesetzes (KWG) ausgestattet. Folglich handelt es sich bei dem Wertpapierhandelshaus Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut um ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1a des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). Das Wertpapierhandelshaus Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut verfügt über eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilte Erlaubnisse nach § 32 KWG. Das Wertpapierhandelshaus INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut, das auch „blaue Infinus“ genannt wird, vertrieb im sogenannten Kerngeschäft Orderschuldverschreibungen, Genussrechte, und Nachrangdarlehen der zum FuBus-Konzern gehörenden Gesellschaften Future Business KGaA, Prosavus AG und ecoConsort AG. Daneben wurden in einem weitaus geringerem Umfang Produkte von Drittanbietern vertrieben.
Das Wertpapierhandelshaus Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut bot zudem für Finanzdienstleister, welche ein Verfahren einer BaFin-Lizenzierung sparen wollten, ein Haftungsdach eines lizenzierten Wertpapierhandelsunternehmens und die Möglichkeit Finanzinstrumente und Vermögensverwaltungsmandate unter dem sogenannten INFINUS Haftungsdach zu beraten und zu vermitteln, an. Aus einer uns vorliegenden Publikation ergibt sich, dass es mehr als 800 vertraglich gebundene Vermittler gibt.
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Ralf Renner
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Infinus-Gruppe:
Bieterverfahren für 36 Dresdner Immobilien hat begonnen

rr/Berlin 25.04.2014
Im Laufe des Insolvenzverfahren gegen die sogenannte Infinus-Gruppe begann am 25.04.2014 das Bieterverfahren für 36 Dresdner Immobilien, wobei durch den Verkauf der betreffenden Eigentumswohnungen, Mehrfamilien-, Büro- und Geschäftshäuser insbesondere Gläubigerforderungen betreffend der Prosavus AG und ihren Tochterfirmen bedient werden sollen.
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Future Business KGaA und Infinus PR & Marketing GmbH:
Insolvenzverfahren eröffnet
rr/Berlin 01.04.2014
Über das Vermögen der Future Business KGaA (FuBus) und der Infinus PR & Marketing GmbH wurde am 01.04.2014 jeweils das Insolvenzverfahren eröffnet. In beiden Fällen wurde Rechtsanwalt Dr. Bruno M. Kübler von der Kanzlei Kübler in München zum Insolvenzverwalter bestellt.
Das Emissionshaus Future Business KGaA wurde im Jahr 2000 gegründet und ist Spezialist für substanzwertorientierte Anlagen auf Basis von Unternehmensanleihen und Genussrechten. Die Future Business KGaA ist die Muttergesellschaft der sogenannten FuBus-Gruppe, wozu mehr als 20 Gesellschaften, die im Firmennamen auch häufig den Namen Infinus tragen, weswegen auch von der Infinus Gruppe gesprochen wurde.
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Infinus Financial Partner AG, Moritzburger Versicherungsmakler GmbH und
Capital Business GmbH:

Insolvenzverfahren eröffnet
rr/Berlin 01.04.2014
Über die Vermögen der Infinus Financial Partner AG, Moritzburger Versicherungsmakler GmbH und Capital Business GmbH wurden jeweils am 01.04.2014 ein Insolvenzverfahren eröffnet. In allen Fällen ist der Insolvenzverwalter Dr. Franz-Ludwig Danko von der Kanzlei Kübler in München.
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Prosavus AG:
Insolvenzverfahren eröffnet

rr/Berlin 01.04.2014
Über das Vermögen der Prosavus AG, Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden, eingetragen am Amtsgericht Dresden, HRB 24537, wurde am 01.04.2014 das Insolvenzverfahren eröffnet. Bereits am 13.11.2013 wurde vor dem Amtsgericht Dresden das Insolvenzverfahren beantragt. Die Insolvenzsache wird von dem Amtsgericht Dresden unter dem Az.: 559/532 IN 2258/13 geführt, das zum Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler von der Tiefenbacher Insolvenzverwaltung bestellte. Als Prüfungstermin wurde der 26.06.2014, 09:30 Uhr, bekannt gegeben, gemäß dem Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 02.04.2014.
Die Prosavus AG wurde im Jahr 2006 als Future Business PLUS AG gegründet.
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ecoConsort AG:
Insolvenzverfahren eröffnet
rr/Berlin 01.04.2014
Über das Vermögen der ecoConsort AG, Loschwitzer Str. 38, 01309 Dresden, eingetragen am Amtsgericht Dresden, HRB 28691, wurde am 01.04.2014 das Insolvenzverfahren eröffnet. Bereits am 15.11.2013 wurde vor dem Amtsgericht Dresden das Insolvenzverfahren beantragt. Die Insolvenzsache wird von dem Amtsgericht Dresden unter dem Az.: 531/542 IN 2288/13 geführt, das zum Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler von der Tiefenbacher Insolvenzverwaltung bestellt hat. Als Anmeldefrist wurde durch das Amtsgericht Dresden der 13.06.2014 bekannt gegeben. Die ecoConsort AG war innerhalb der FuBus-Gruppe u.a. für nachhaltige Investments zuständig.
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Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut:
Vertriebsaktivitäten im März vorläufig eingestellt
rr/Berlin 31.03.2014
Nunmehr wurde bekannt, dass die Geschäftsleitung der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut im März 2014 alle Vertriebsaktivitäten vorläufig einstellte, nachdem das Insolvenzverfahren eingeleitet wurde. Zudem wurde gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf die nach § 32 KWG erteilten Erlaubnisse verzichtet.
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Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut:
Insolvenzverfahren beantragt
rr/Berlin 07.03.2014
Das Amtsgericht Dresden ordnete auf einen Antrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut an und bestellte Rechtsanwalt Dr. Bruno M. Kübler zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Das Amtsgericht Dresden führt die Insolvenzsache unter dem AZ.: 531 IN 430/14.
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